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Rechte und Pflichten der Patienten und Patientinnen

Als Patient haben Sie Rechte und Pflichten. Diese sind teilweise im Bundesrecht, teilweise im kantonalen Recht geregelt. Von massgeblicher Bedeutung sind dabei die Regelungen im Patientinnen- und Patientengesetz des Kantons Zürich, das für die medizinische Versorgung in allen Zürcher Spitälern gilt. Dieses behandelt unter anderem die folgenden Punkte:

Informationspflicht und Selbstbestimmungsrecht

Eingriffe und Behandlungen dürfen wir nur durchführen, wenn wir Sie umfassend informiert haben und Sie uns Ihre Einwilligung dafür gegeben haben. Vor dem Entschluss zu einer Behandlung wägt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt deren Vor- und Nachteile sorgfältig ab und bespricht sie mit Ihnen. Wir klären Sie über mögliche Folgen auf, falls Sie entgegen ärztlichem Rat eine Behandlung ablehnen oder abbrechen wollen. In diesem Fall übernehmen Sie die Verantwortung für Ihre Entscheidung. Wenn Sie sich unsicher in Bezug auf eine Behandlung fühlen, zögern Sie bitte nicht, das Gespräch mit uns zu suchen. 

Schweigepflicht 

Alle Mitarbeitenden der Klinik unterstehen der Schweigepflicht. Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand geben wir nur mit Ihrem Einverständnis an Dritte weiter. Ausnahmen bilden die zuweisenden Ärzte und Ihre Bezugspersonen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. 

Recht auf Einsicht 

Sie haben ein umfassendes Einsichtsrecht in Ihre Patientendokumentation, das auch über Ihren Klinikaufenthalt bestehen bleibt. Enthält Ihre Patientendokumentation falsche oder unvollständige Angaben, können Sie eine Berichtigung oder Ergänzung dieser Angaben verlangen. 

Patientenverfügung 

In einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, mit welchen medizinischen Massnahmen Sie im Falle einer allfällig eintretenden Urteilsunfähigkeit einverstanden sind und welche Sie ablehnen. Ebenso können Sie eine Person benennen, die in diesem Fall mit den behandelnden Ärzten die medizinischen Massnahmen besprechen und in Ihrem Namen entscheiden soll. Weiter können Sie festhalten, wie Sie zu Fragen wie Obduktion und Organspende stehen. 

Weitere Informationen zur Patientenverfügung.

Medizinische Daten für die Forschung 

Um Patientenbehandlungen stetig zu verbessern, führen wir klinisch-wissenschaftliche Untersuchungen und Studien durch. Die medizinischen Daten unserer Patienten dürfen nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung für die Forschung weiterverwendet werden und – wenn von Gesetzes wegen erforderlich – muss deren Verwendung durch die Kantonale Ethikkommission Zürich bewilligt werden. Selbstverständlich ist uns der Schutz der Patientendaten sehr wichtig. Erfahren Sie mehr über die Forschungsteilnahme. 

Umfassende Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten 

Umfassende Informationen rund und das Patientengesetz erfahren Sie in der Broschüre «Meine Rechte und Pflichten – Informationen zum Spitalaufenthalt», herausgegeben von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und dem Verband Zürcher Krankenhäuser. Ebenfalls finden Sie nachfolgend das Patientinnen- und Patientengesetz des Kantons Zürich vom 5. April 2004 zum Download.