Arthrose oberes Sprunggelenk

Einsetzen eines Kunstgelenkes bei atypischer Form des Gelenkes (Kugeltalus)

Die 73-jährige Frau kam Mitte Dezember 2007 wegen einer schmerzhaften Fehlstellung ihres rechten oberen Sprunggelenkes in unsere Sprechstunde. Im Kindesalter hatte sie des öfteren Verstauchungen erlitten, die Fehlstellung des Sprunggelenkes nahm im Laufe der Zeit zu. Bis September 2007 konnte sie einigermassen gehen, dann war sie schmerzbedingt immer mehr an das Haus gebunden.

Sie berichtete uns von typischen Anlaufbeschwerden am Morgen oder nach Sitzpausen sowie von nur noch kurzen Gehstrecken, die sie zurücklegen konnte. Die Schmerzen wurden auf der «Visuellen Analogskala», welche von 0 – 10 reicht, mit teilweise 10 von der Patientin beziffert. Zusammengefasst konnte der Leidensdruck als enorm bezeichnet werden. Ihr Hausarzt hatte mittels Röntgenaufnahmen bereits eine Arthrose des oberen Sprunggelenkes diagnostiziert; Frau F.A. hatte sich hinsichtlich der therapeutischen Möglichkeiten orientiert und kam mit dem Wunsch, ein Kunstgelenk einsetzen zu lassen.

Bei der Untersuchung fanden sich ein typisches Schonhinken rechts, eine beidseitige Hohlfusskonfiguration, der betroffene rechte Rückfuss war varisch geformt, d. h. wies eine nicht normale, o-förmige Krümmung auf. Links zeigten sich regelrechte Rückfussverhältnisse. Das Bewegungsausmass im rechten Sprunggelenk war nur für die Dorsalextension (die Bewegung des Fusses zum Schienbein hin, was z. B. beim Hocken gebraucht wird) eingeschränkt, der Fuss erreichte gerade die Neutralstellung. Die Röntgenbilder zeigten ein atypisch geformtes Sprungbein, einen sogenannten Kugeltalus mit welchem die Patientin bereits geboren wurde. Somit liessen sich die Neigung zum vermehrten Umknicken und die Entwicklung der Arthrose erklären.

Röntgenbilder der Patientin vor der Operation, Kugeltalus

Mit der Patientin wurden die Therapieoptionen genau besprochen. Konservative Therapien waren nicht Erfolg versprechend, so dass die Durchführung eines operativen Eingriffes ins Auge gefasst wurde. Zur Diskussion standen die Versteifung des oberen Sprunggelenkes oder das Einsetzen eines Kunstgelenkes.

Die Versteifung ist in Hinsicht auf die Schmerzfreiheit zuverlässiger, hat aber den Nachteil, dass die noch recht gute Beweglichkeit im oberen Sprunggelenk verloren geht und damit die Nachbargelenke des Mittelfusses vermehrt beansprucht werden und somit schneller verschleissen können.  Das Kunstgelenk kann die vorhandene Beweglichkeit erhalten oder gar verbessern und so vor Anschlussarthrosen im Mittelfussbereich schützen. Nachteil des Kunstgelenkes ist, dass es sich nach Jahren lockert und dann ersetzt oder entfernt werden muss. Bei endgültiger Entfernung wird dann eine Versteifung durchgeführt.

Frau F.A. entschied sich für die Implantation eines Kunstgelenkes, wobei besprochen wurde, dass es nicht sicher sei, dass dies gelingen würde, da ihr Sprungbein nicht normal geformt sei. Sollte sich während der Operation herausstellen, dass die Verankerung der Prothesenteile nicht möglich ist oder das Gelenk nicht stabil sein würde, würde man umstellen und doch eine Versteifung durchführen. Der Eingriff wurde drei Monate später durchgeführt; die Fehlstellung des Gelenkes konnte dabei korrigiert und die zwei Metallkomponenten des Kunstgelenkes konnten korrekt verankert werden. Da die Dorsalextension des Fusses auch mit Kunstgelenk nur die Neutralstellung erreichte und dies auf die verkürzte Wadenmuskulatur zurückgeführt werden konnte, entschied der Operateur, zusätzlich eine Verlängerung der Wadenmuskulatur vorzunehmen, was durch einen kleinen Schnitt am Übergang vom mittleren zum körperfernen Drittel der Wadenmuskulatur bewerkstelligt werden konnte.

Das Sprunggelenk wurde für zehn Tage in einem Unterschenkelgips ruhiggestellt; am Tag der Gipsentfernung wurde mit intensiver Physiotherapie begonnen, wobei das obere Sprunggelenk in der Sagittalebene, d. h. Beugung und Streckung des Fusses aktiv wie passiv beübt wurde. Von Anfang an war die Beweglichkeit sehr gut und konnte im Verlauf noch deutlich gesteigert werden. Nach dem Gips erhielt die Patientin für viereinhalb Wochen eine Unterschenkelschiene, eine Teilbelastung des operierten Fusses war für insgesamt sechs Wochen notwendig. Wegen der Schwellungsneigung des Sprunggelenkes nach einem derart grossen Eingriff wurde für drei Monate eine Kompressionssocke verordnet, was der Steigerung der Beweglichkeit zusätzlich dient. Starke Schmerzen sind nach der Operation nicht aufgetreten.

Die Patientin wird von uns jährlich nachuntersucht; es werden jeweils Röntgenaufnahmen angefertigt, um den Prothesensitz zu kontrollieren, ausserdem allfällige Lockerungszeichen oder die Entwicklung von Knochenzysten frühzeitig erkennen zu können. Bei unserer Patientin wurde vor kurzen die Dreijahreskontrolle durchgeführt, wobei sie nach wie vor mit dem Operationsergebnis sehr zufrieden ist und keine Einschränkungen zu verzeichnen hat. 

Die Beweglichkeit im oberen Sprunggelenk ist nach der Operation sogar besser als vorher und beträgt 20° für die Beugung und 40° für die Streckung, was auch der Verlängerung der Wadenmuskulatur zu verdanken ist. Einschränkungen vonseiten des operierten Sprunggelenkes hat die Patientin nicht; sie kann ungefähr eine Stunde am Stück gehen und ihren Alltag gut bewältigen. Ohne die anderen Probleme, die sie am Bewegungsapparat hat, wären es sogar zwei bis drei Stunden, schätzt sie. Die Operation hat sich damit für unsere Patientin sehr gelohnt.

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