Entfernung eines Kunstgelenks am Grosszehengrundgelenk

Die damals 49-jährige Patientin litt an einer schmerzhaften Arthrose des Grosszehengrundgelenkes. Ursächlich dafür war eine Jahre zuvor durchgeführte Hallux valgus – Operation, bei der man das Grundglied der Grosszehe einfach verkürzt und somit das Gelenk beschädigt hatte. Auswärts war wegen der Arthrose die Implantation eines Kunstgelenkes empfohlen und durchgeführt worden.

Alternativ zu der Kunstgelenksimplantation hätte man auch eine Versteifungsoperation des Gelenkes durchführen können. Dies ist eine bewährte Behandlungsmethode bei schmerzhaften Arthrosen in dieser Lokalisation. Trotzdem war davon abgeraten worden, da das normale Abrollen des Fusses durch die Versteifung angeblich gestört werden würde.

Die Röntgenaufnahme vor der Implantation des Kunstgelenkes zeigt die Arthrose des Grosszehengrundgelenkes.
Die Röntgenaufnahme vor der Implantation des Kunstgelenkes zeigt die Arthrose des Grosszehengrundgelenkes. Der Gelenkspalt ist verschmälert, was indirekt einen Hinweis auf den fehlenden Knorpel gibt. Die Arthrose ist Folge einer früheren Hallux valgus – Korrektur, bei welcher das Grundglied der Grosszehe einfach verkürzt und damit das Gelenk beschädigt wurde.
Rechts bzw. unten sieht man Röntgenaufnahmen des Kunstgelenkes nur 3 Jahre nach der Implantation.
Es finden sich Lockerungszeichen an der Basis des Grundgliedes der Grosszehe, ausserdem ausgeprägte zystische Veränderungen (Osteolysen) im Bereich des ersten Mittelfussknochens.

Nach der Kunstgelenksimplantation hat sich die erhoffte Beschwerdefreiheit nicht eingestellt. Es bestand eine Schwellungstendenz, ausserdem war das Gelenk schmerzhaft. Die Beschwerden waren stärker als die zuvor erduldeten Arthroseschmerzen. Die Patientin war summa summarum in ihren Alltagsaktivitäten behindert. Die Patientin stellte sich in unserem Fusszentrum vor und das Problem wurde wie folgt angegangen:

Ein Prothesenaustausch war aufgrund der ausgeprägten Veränderungen am Knochen nicht möglich, so dass die Prothese entfernt werden musste. Während der Operation fand sich der Knochen, in dem der Prothesenschaft steckte, aufgeweicht; der Prothesenschaft war teilweise nicht mehr von Knochen bedeckt. Die Gelenkkapsel war stark entzündet. Nach Entfernung der Prothese blieb eine ca. 4 cm grosse Knochenlücke, die überbrückt werden musste. Den nötigen Knochenspan entnahm man aus dem Beckenkamm der Patientin. Er musste genau in die Lücke eingepasst und mit einer Platte fixiert werden.

Nach der Operation wurde der Unterschenkel für 10 Wochen in einer Orthese ruhiggestellt, das Bein musste ebenso lange an Gehstöcken entlastet werden. Mittels einer Röntgenaufnahme wurde festgestellt, dass es zum Einheilen des Knochenspanes gekommen war. Der Patientin war nun erlaubt, langsam von der Mehr- zur Vollbelastung überzugehen.

Die Patientin konnte rund drei Monate nach der Operation die Vollbelastung des operierten Fusses wieder aufnehmen. Die Schmerzen konnten durch den Eingriff mit Ausbau der Prothese und Überbrückung mit dem Knochenspan aus dem Beckenkamm deutlich reduziert werden.Eine entsprechende Schuhzurichtung hilft ihr dabei, den Fuss möglichst harmonisch abzurollen.

Die Patientin ist mit dem Resultat des Korrektureingriffes zufrieden. Im Nachhinein wäre es jedoch sehr viel vorteilhafter gewesen, man hätte das schmerzhafte Grosszehengrundgelenk direkt – ohne den Umweg über das Kunstgelenk – versteift.

Die Versteifung oder auch Arthrodese des Grosszehengrundgelenkes bei schmerzhaften Arthrosen ist eine bewährte Operationsmethode und bringt bewiesenermassen langfristig gute Resultate.

Ziel ist in erster Linie eine Schmerzfreiheit, die – bei normalem Verlauf nach der Operation -zuverlässig erreicht wird. Trotz der Versteifung des Gelenkes bemerkt der Patient erstaunlich wenig von seiner funktionellen Einschränkung, da der Fuss über genügend Gelenke verfügt, die sein Abrollen ermöglichen. Die Patienten sind in der Regel weiterhin in der gewohnten Art sportfähig. Die Grosszehe kann in einer leichten Streckstellung versteift werden, sodass das Tragen von Schuhen mit 4 – 5 cm Absatz möglich ist.   

Dagegen ist die Implantation einer Prothese in das Grosszehengrundgelenk eine aufwendige Operation. Weltweit stehen die Fussspezialisten diesem Eingriff  zurückhaltend gegenüber, da er viele Nachteile mit sich bringen kann: Die Schmerzfreiheit wird längst nicht immer erreicht, die Bewegung des Gelenkes bleibt oft mangelhaft, es können relativ früh Lockerungserscheinungen und Knochenerweichungen auftreten, die dann den oben beschriebenen Korrektureingriff erforderlich machen – und dieser ist nicht einfach.

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